Gesundheitspolitik

Patientenzufriedenheits-Befragungen sind ein elementarer Bestandteil des Qualitätsmanagements in Krankenhäuser zur Bewertung der Leistungsqualität. Die Ergebnisqualität solcher Untersuchungen hängt dabei maßgeblich von dem verwendeten Analyse- (Befragungsmethodik, Fragenbogendesign) und Umsetzungskonzept (Zielgruppenbestimmung, Ablauforganisation etc.) ab. Doch einmal implementiert werden diese Parameter nur in den seltensten Fällen auf ihre Eignung hin überprüft.

Das Zentrum für psychische Gesundheit Hamburg (ZPG) mit Standort an der Grindelallee 100 wird mit einem festlichen Akt heute offiziell eröffnet. Das ZPG bietet fachliche Hilfe in der psychiatrischen wie auch psychotherapeutischen Behandlung an und trägt dazu bei, eine bestehende Versorgungslücke im ambulanten psychosozialen Bereich in Hamburg zu schließen. Es wird in Kooperation mit der Albertinen-Krankenhaus/Albertinen-Haus gGmbH und der Evangelisch-Freikirchlichen Beratungsstelle Hamburg e.V. (EFB) betrieben.

Foto: aboutpixel.deIm Rahmen der Aktion „Starke Weggefährten“ stellt die Dietmar Hopp Stiftung den mehr als tausend ehrenamtlichen  Sterbebegleitern in der Metropolregion Rhein-Neckar Weiterbildungsgutscheine im Gesamtwert von 500.000 Euro zur Verfügung. Für das professionelle Bildungsangebot kooperiert die Stiftung mit drei Weiterbildungseinrichtungen der Region - jede in einem der drei beteiligten Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz:

hesena Care GmbH aus Berlin klagt gegen die AOK Berlin-Brandenburg und fordert, die rechtswidrigen Zusatzfunktionen des so genannten „Pflegeheimnavigator“ von deren Internet-Seite zu entfernen.  Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) unterstützt sein Mitglied hesena bei der Unterlassungsklage und hat auch selbst Klage erhoben. Gleichzeitig verwahrt sich der VDAB gegen Vorwürfe der AOK, dass der Verband gegen Transparenz wäre. Das Gegenteil sei der Fall, betont Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling. „Wir wollen Transparenz, aber keine willkürliche!“

Ein tiefer Griff in die Tasche der Versicherten sind die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Kostenerstattung im Gesundheitswesen. Das kritisieren der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Sozialverband VdK Deutschland (VdK) und der Vorstand des AOK-Bundesverbandes. Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, die geplante Gesetzesänderung aufzugeben und den Verbraucher vor dieser Kostenfalle zu schützen.

Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV), Berlin, begrüßt die Forderung des Bundesrates, beim Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) die Arzneimittelsicherheit und die Patientenrechte stärker zu berücksichtigen.

Foto: aboutpixel.deWie viele Noten, Begutachtungen und Qualitätsprüfungen verträgt der deutsche Pflegemarkt? Das wirklich Neue in der Qualitätssicherung der Pflege durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz aus dem letzten Jahr ist die Regelungsdichte sowie das Nebeneinander von Pflegewissenschaft, Sozialgerichtsbarkeit und Verbraucherinformation.

Die gesetzlichen Anforderungen an die Patientenaufklärung vor einer klinischen Studie sind durch das Arzneimittelrecht streng reglementiert. Jedes einzelne Wort des so genannten „Informed Consent“ wird von der zuständigen Ethikkommission begutachtet, um die ordnungsgemäße Aufklärung sicherzustellen. Doch vielen Prüfärzten fehlt das Bewusstsein dafür, dass die Patienteneinwilligung trotz geleisteter Signatur rechtsunwirksam sein kann, und die beteiligten Personen strafrechtlich und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Der von der Regierungskoalition in der letzen Woche abgestimmte Gesetzesentwurf soll eine sozial ausgewogene Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Zu honorieren ist, dass die Regierungskoalition zur Deckung des GKV-Defizits das Einnahmenproblem der GKV erkennt und entsprechend handelt. Aus Sicht des Katholischen Krankenhausverbandes Deutschlands (KKVD) und des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) belasten die geplanten Kostendämpfungsmaßnahmen die Krankenhäuser unverhältnismäßig,

Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat in Berlin erstmals das Göttinger AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (AQUA-Institut) den jährlichen Qualitätsreport veröffentlicht. Dem 160-seitigen Bericht liegen die bundesweiten Qualitätsdaten von knapp 1.800 Krankenhäusern aus dem Jahr 2009 zugrunde. In 26 Leistungsbereichen wurden mehr als 300 Qualitätsindikatoren berechnet.