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Die Entscheidungen im Sinne einer gerechten Krankenversorgung sollten in Vorbereitung zukünftiger Regelungen der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit Zustimmung (Letztverantwortung) vom Bundes-Gesundheitsministerium gefällt werden.

Damit die nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen stattfindenden Therapien erfolgen können, sind finanzielle Einsparnotwendigkeiten zum Erhalt der Beitragsstabilität erforderlich. Die Einsparmöglichkeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung sind vielfältig umsetzbar:

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  • Einführung einer umfassenden Grundversorgung in Anwendung einer jeweiligenfachärztlichen Behandlungsrichtlinie für Diagnostik und Therapie (Bei Feststellung einer notwendigen zügigen Behandlungserforderlichkeit müssten die Termine der Fachärzte untereinander innerhalb drei Wochen abgeklärt sein. Ansonsten sollte das Krankenhaus seiner Wahl die Behandlung übernehmen.)
  • Einführung der elektronischen Versicherungskarte mit den Inhalten: Laborergebnisse, Maßnahmen der Behandlungen, Verordnungen der Arzneimittel
  • Wegfall aus den umfassenden Grundleistungen, die nicht wissenschaftlich anerkannt sind. ((Alternative Behandlungen)
  • Werbekampagnen, Präventionsangebote  u. Alternative Angebote dürften nur über Zusatzbeiträge finanziert werden.  Nur dadurch entsteht der Kassenwettbewerb.
  • Im übrigen sind die weiteren Vorschläge auf meiner Website im Thema: „ Unsere Bürger wünschen sich eine zukunftsfeste Krankenversicherung“ nachzulesen.
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