Quelle:  / Bildttext: Prof. Dr.András Szász

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„Es ist gut, wenn Krankenkassen, Politik und Justiz gegenüber Hyperthermie sensibilisiert werden, wie es die Petition der Saarländischen Krebsliga gemacht hat. Manche Krankenkassen rücken Formen der Komplementärmedizin bei Krebs stärker in den Fokus“, sagt Prof. Dr. András Szász, Begründer der Oncothermie, der regionalen Form der Hyperthermie. „Dennoch werde die Leistungsübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen weiter kontrovers diskutiert. „Das Nikolaus-Urteil zeigt den Weg, dass auch andere Therapien bezahlt werden“.

Danach ist es gemäß Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) und dem „Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar, den Einzelnen unter bestimmten Voraussetzungen einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterwerfen und für seine Beiträge die notwendige Krankheitsbehandlung gesetzlich zuzusagen, ihn andererseits aber, wenn er an einer lebensbedrohlichen oder sogar regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet, für die schulmedizinische Behandlungsmethoden nicht vorliegen, von der Leistung einer bestimmten Behandlung auszuschließen und ihn auf eine Finanzierung der Behandlung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu verweisen“, so das Bundesverfassungsgericht. „Dabei muss allerdings die vom Versicherten gewählte Behandlungsmethode eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf versprechen.“

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