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Ob die Versorgung von Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt verbessert werden muss, ist bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit am Mittwochnachmittag gegensätzlich beurteilt worden. Während die meisten Sozialverbände eine Versorgungslücke für manche Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus erkennen, lehnt der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) eine gesetzliche Leistungsausweitung ab.

Diese würde vom originären Versorgungsauftrag der Krankenversicherung abweichen. Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel ”Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließen“ (17/2924).

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Zustimmung zu dem Gesetzentwurf äußerten vor allem die Caritas und die Diakonie. Sie betonen, dass ein ”Paradigmenwechsel“ hin zur ambulanten Versorgung von Kranken seit der Einführung des ”Diagnosebezogene Fallgruppensystems“ (DRG) im Jahr 2003 stattgefunden habe. Umso mehr sei nach einer geringeren stationären Verweildauer häusliche Pflege empfehlenswert. In der Realität könnten die Kranken gegenüber den Krankenkassen ihren Anspruch nach häuslicher Krankenpflege, wie in § 37 Absatz 1 SGB V geregelt, oft gar nicht oder nur schwer durchsetzen.

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