Foto: photocase.comDamit mehr junge Menschen sich weiterqualifizieren, startete das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Sommer 2008 das Programm Aufstiegsstipendien. Beruflich besonders begabte Menschen erhalten einen Anreiz, ein Studium aufzunehmen. Wer wird gefördert?

Die Aufstiegsstipendien sind eine besonders wichtige Säule der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Denn Bildung ist im gesamten Lebenslauf der Schlüssel für den individuellen Erfolg in der Gesellschaft. Sie ist die beste Rückversicherung für einen gut bezahlten und krisensicheren Arbeitsplatz.

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Wer wird gefördert?

Anspruchsberechtigt sind alle besonders begabten Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung. Außerdem muss das geplante Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erfolgen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Drei Viertel der bisher ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten sind älter als 25 Jahre. Ein Drittel von ihnen verfügt über die allgemeine Hochschulreife, die wiederum in vielen Fällen über den zweiten Bildungsweg erlangt wurde. Knapp 40 Prozent der Stipendiatinnen und Stipendiaten planen ein Studium im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik).

Das Auswahlverfahren führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung GmbH (SBB) durch. Die ersten 500 Stipendiatinnen und Stipendiaten werden bereits gefördert.

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Wegen hoher Nachfrage Aufstockung der Stipendien

Die Aufstiegsstipendien sind ein Renner. Bereits sieben Wochen nach Beginn des Programms gab es mehr als 2.000 Bewerbungen. Deshalb hat die Bundesregierung die Fördermittel dieses erst im letzen Sommer eingeführten Instruments aufgestockt.: um 50 Prozent auf sechs Millionen Euro. So stehen bis Ende 2009 Stipendien für bis zu 1.500 Studierende zur Verfügung. Ursprünglich waren nur 1.000 Stipendien vorgesehen.

Lebensunterhalt während des Studiums gesichert

Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Aufstiegsstipendium 650 Euro, 80 Euro das Büchergeld im Monat. Zusätzlich gibt es eine Kinderbetreuungspauschale von 113 Euro für das erste Kind und jeweils 85 Euro für jedes weitere. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die in einem berufsbegleitenden Studiengang studieren, erhalten jährlich 1.700 Euro für Maßnahmekosten.

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Informationen zum Aufstiegsstipendium

 

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