Die Zusammenfassung von 128 Instituten und Kliniken der Charité - Universitätsmedizin Berlin zu 17 CharitéCentren kann zügig weitergeführt werden. Das ist ein zentrales Ergebnis der Sitzung am 30.09.2005 des Aufsichtsrats, der die Planungen des Vorstands zur Weiterentwicklung und Umsetzung des Unternehmenskonzepts "Charité 2010" beraten hat.

Der Aufsichtsrat hat der Bildung von CharitéCentren grundsätzlich zugestimmt, eine weitere Konkretisierung der Personal-, Finanz- und Investitionsplanung wird bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung im Dezember erstellt. Einvernehmen besteht ebenfalls darin, dass das Hochhaus auch in Zukunft ein zentraler Standort einer besonders effizient zu betreibenden Krankenversorgung der Charité sein wird. Damit hat das Standortkonzept einen wichtigen Fixpunkt gefunden.

Es wird angestrebt, die 17 CharitéCentren zum 1. Januar 2006 arbeitsfähig zu machen. Bis November 2005 wird der Vorstand in Zusammenarbeit mit den zuständigen Projektleitern für jedes CharitéCentrum einen Business-Plan vorlegen; damit soll nachgewiesen werden, dass die neue Struktur ökonomisch tragfähig ist. Die innere Organisation der CharitéCentren soll in einer Satzung geregelt werden, mit der sich der Aufsichtsrat unmittelbar nach Verabschiedung des Universitätsmedizingesetzes durch das Abgeordnetenhaus befassen wird.

Zum Thema Tarifverhandlungen hat der Aufsichtsrat den Bericht des Vorstands zum aktuellen Stand entgegen genommen und an die Tarifpartner appelliert, die Verhandlungen baldmöglichst fortzusetzen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Der Aufsichtsrat unterstützt die Position des Vorstands, auf Basis der mit den Gewerkschaften ausgehandelten Eckpunkte zu einer Einigung zu kommen. Diese Eckpunkte sehen Einsparungen der Personalkosten in Höhe von jährlich 31,7 Millionen Euro vor. In den strittigen Fragen unterstützt der Aufsichtsrat die Position des Vorstands, betriebsbedingte Kündigungen nicht schon heute über 2012 hinaus auszuschließen und Festlegungen zur Übernahme des Tarifvertrages für den öffentlichen (TVöD) erst rechtzeitig vor Auslaufen des Charité-Tarifvertrages auszuhandeln. Der Aufsichtsrat betont in seinem Beschluss, dass im Falle eines Scheiterns der Tarifverhandlungen betriebsbedingte Kündigungen unvermeidlich seien.

Der Aufsichtsrat stimmte außerdem grundsätzlich der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an den Standorten Campus Mitte, Campus Benjamin Franklin und Campus Virchow-Klinikum zu; in Medizinischen Versorgungszentren werden - ähnlich wie in Großpraxen oder Ärztehäusern - verschiedene Fächer miteinander vernetzt, um dort ambulante Leistungen zu den Bedingungen niedergelassener Praxen zu erbringen. Die Charité hat die Möglichkeit, mit den MVZ ihr Engagement in der ambulanten Krankenversorgung zu steigern und auf diese Weise einen Beitrag zur besseren Versorgung der Patienten zu leisten. Für die Patienten bieten die MVZ den Vorteil, direkt und ohne lange Wartezeit die Fachexpertise der Universitätsmediziner in Anspruch nehmen zu können. 

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