Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, hat gemeinsam mit dem Verband der Krankenhausdirektoren, VKD, einen neuen Leitfaden „Zuwendungen im Gesundheitsmarkt – Musterverträge zu ausgewählten Kooperationsformen zwischen Medizinprodukteunternehmen sowie medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ herausgegeben.

Die 24-seitige Broschüre enthält neben einer detaillierten Beschreibung von Grundsätzen der Zusammenarbeit zahlreiche Muster-Vertragstexte zur rechtlichen Ausgestaltung einzelner Kooperationsformen zwischen Industrie und Krankenhäusern.

Der Leitfaden will rechtliche Unsicherheiten beseitigen und gibt eine Antwort auf Anfragen der Hersteller und aus dem Klinikbereich, wie angesichts des Anti-Korruptionsgesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes die Kooperation zwischen der Industrie und Angehörigen medizinischer Einrichtungen heute rechtlich einwandfrei gestaltet werden kann. Die neue Publikation ergänzt insoweit den „Kodex Medizinprodukte“ (1997) und den „Gemeinsamen Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ (2000).

Medizinprodukteunternehmen stehen täglich in einer Vielzahl von Arbeitsbeziehungen und Kontakten zu Beschäftigten medizinischer Einrichtungen. Dies betrifft nicht nur den Vertrieb und die Bewerbung von Produkten sowie die Beratung von Ärzten beim Einsatz von Medizinprodukten. Vielmehr sind die Hersteller von Medizinprodukten auch auf eine enge Zusammenarbeit mit den Kliniken und Ärzten insbesondere in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie der klinischen Erprobung angewiesen. Schließlich hängen sachgerechte Therapieentscheidungen sowie die richtige Anwendung von Medizinprodukten entscheidend davon ab, dass Ärzte den Anschluss an den aktuellen Forschungs- und Wissensstand halten.

Während die Rechtsordnung im Bereich des Absatzes von Medizinprodukten eine strikte Trennung zwischen Industrie und Ärzten vorschreibt, um Beschaffungs- und Therapieentscheidungen möglichst unbeeinflusst zu lassen, erfordert die notwendige Kooperation der Medizinprodukteindustrie einerseits und Ärzten sowie Kliniken andererseits ein besonderes Näheverhältnis. Aus dem Spannungsverhältnis einer „strikten Trennung“ und gleichzeitig „enger Kooperation“ entsteht eine Vielfalt rechtlicher Probleme, die in der Praxis bewältigt werden müssen.

Hier leistet die neue Publikation von BVMed und VKD Hilfestellung. Die enthaltenen Musterverträge beziehen sich auf folgende Kooperationsformen: Referentenvertrag, Beratervertrag, Unterstützung der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Sponsor-/Werbevertrag und Geldspende.

Die Broschüre kann – ebenso wie Kodex und Gemeinsamer Standpunkt – unter folgendem Link kostenfrei heruntergeladen werden:
 http://www.bvmed.de/stepone/data/downloads/c3/a9/00/mustervertraege_mai06.pdf  

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