Foto: aboutpixel.deZugelassene Krankenhäuser sind zur Abgabe eines strukturierten Qualitätsberichtes erstmalig gesetzlich verpflichtet. Die Krankenkassenverbände wiederum müssen diese im Internet veröffentlichen. So können Bürgerinnen und Bürger sich über die Leistungen von Krankenhäusern informieren.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:

"Mit der Veröffentlichung von Qualitätsberichten im Internet ist ein maßgeblicher Schritt zu mehr Transparenz in der Krankenhausversorgung vollzogen. Die zugelassenen Krankenhäuser haben die gesetzlich bis zum 31. August 2005 geforderten Qualitätsberichte erstellt. Die bereits im Juli begonnene Veröffentlichung der Berichte durch die Spitzenverbände der Krankenkassen ist jetzt nahezu abgeschlossen. Alle Interessierten können sich nun im Internet ein Bild machen über die spezielle Ausstattung und die Leistungen eines Krankenhauses, auf welchen Gebieten es sich spezialisiert hat und wie es sich beispielsweise mit den Komplikationsraten verhält. So wird die Auswahl eines geeigneten Krankenhauses wesentlich erleichtert. Interessierte können so von zu Hause aus prüfen, was die Krankenhäuser in der Umgebung anbieten und welche Maßnahmen zur Sicherung der Qualität ein Krankenhaus ergreift.

Damit alle Interessierten den größt möglichen Nutzen aus den Qualitätsberichten ziehen können, müssen jetzt auch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Sie sollen die Bürgerinnen und Bürger mit gezielten Erläuterungen zu den Berichten und auch vergleichenden Bewertungen unterstützen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss als Entscheidungsgremium in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt ebenfalls gefordert. Er hat zu überprüfen, ob die Anforderungen an die Berichte ausreichend sind, um Bürgerinnen und Bürgern die benötigten Informationen zu vermitteln. So ist es für die Auswahl eines Krankenhauses für viele wesentlich, welche konkreten Behandlungsergebnisse in den Häusern erzielt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dazu regelmäßig festzustellen, ob Verbesserungen erforderlich sind und die Vorgaben für die Krankenhäuser entsprechend anzupassen."

Die Berichte der Krankenhäuser sind alle zwei Jahre neu zu erarbeiten. Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser sind im Internet unter https://www.g-qb.de/ zu finden

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