Die Betriebskrankenkassen (BKK) bauen ihren Internetservice weiter aus: Gemeinsam mit anderen Gesetzlichen Primär- und Ersatzkassen sowie in Kooperation mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird ein kassenartenübergreifender Überblick und Zugriff auf "Strukturierte Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V“ geboten. Will heißen: [...]
[...] Via Internet (www.bkk-hessen.de oder www.g-qb.de) werden die Daten der
rund 2.200 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser zugänglich
gemacht. Der Gesetzgeber hat den Kliniken die Abgabe der
Qualitätsberichte zur Auflage gemacht. Den Krankenkassen obliegt nun
die Veröffentlichung.
User profitieren hiervon: Sie können unterschiedliche
Selektionskriterien nutzen. So kann recherchiert werden, welche
Kliniken sich auf die Behandlung welcher Krankheitsbilder spezialisiert
haben und wo die Komplikationsraten besonders gering sind. Gelistet
werden neben dem Klinikstandort (Selektion nach Bundesländern und
Postleitzahlen) bspw. auch Namen und Trägerschaften der Häuser. Darüber
hinaus gestatten spezielle Suchoptionen Erkundigungen zu notwendigen
Behandlungen und gängigen Begriffen. Website und Suchmaske sind ohne
Passwörter oder spezielle Kennungen erreichbar. Der Zugang ist
öffentlich.
Die Internetrecherche – so der BKK Landesverband Hessen – ersetzt nicht
das persönliche Gespräch mit den Patienten. Entscheidungshilfe oder
Empfehlungen leisten meistenteils die behandelnden Ärzte. Auch die
zuständigen Krankenkassen bieten mit spezialisierter Software und
Datenbankin-formationen Unterstützung und gezielte Beratung. Vielfach
liegen kassenindividuelle Empfehlungen und Sondervereinbarungen zur
Auswahl vor.
(Gesetzlicher) Hintergrund:
Gemäß § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V sind alle nach § 108 SGB V
zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, im Abstand von zwei Jahren -
erstmals im Jahr 2005 für das Jahr 2004 - einen strukturierten
Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Das macht
qualitätsrelevante Daten vergleichbar. Über die Ausfüllhinweise hinaus
wird von den Gesetzlichen Krankenkassen eine vereinheitlichte,
maschinenlesbare Fassung des Strukturierten Qualitätsberichts
empfohlen. So soll ein Krankenhausinformationssystem ermöglicht und die
Erstellung des Qualitätsberichts erleichtert werden.