Foto: PhotoCase.deDie EU-Kommission geht wegen unzureichend umgesetzter Rechtsvorschriften in der Biotechnologie gegen Deutschland und Frankreich vor. Beide Länder erhielten am 20.12.2005 eine letzte schriftliche Mahnung, (...)

(...) da sie Urteilen des Europäischen Gerichtshofes von 2004 nicht nachgekommen sind. Es geht um die Umsetzung der Richtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen (GVO), die bis Oktober 2002 erfolgen sollte.

Die Richtlinie ist der Eckpfeiler des neuen Rechtsrahmens der EU für GVO. Sie gilt sowohl für die experimentelle als auch die gewerbliche Freisetzung von GVO, die für den Anbau, die Einfuhr und die Verarbeitung zu Industrieprodukten bestimmt sind. Sie enthält Genehmigungsverfahren für die Freisetzung von GVO und ihre Vermarktung.

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Zum Beispiel verlangt sie eine wissenschaftliche Sicherheitsprüfung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und eine strenge Überwachung, nachdem das betreffende Produkt auf den Markt gebracht wurde. Die korrekte und vollständige Umsetzung der Richtlinie ist für das Funktionieren der vorgesehenen Sicherungen unverzichtbar.

Im Februar 2005 übermittelte Deutschland der Kommission sein neues Gentechnik-Gesetz. Gleichzeitig teilte Deutschland der Kommission mit, dass ein zweites Gesetz, im Wesentlichen über Verfahrensvorschriften, zur vollen Umsetzung der Richtlinie notwendig sein werde. Nach mehreren Mahnungen der Kommission bestätigte die deutsche Regierung nun kürzlich, dass die fehlende Rechtsvorschrift noch nicht verabschiedet ist.

Frankreich hat die Richtlinie bisher nur teilweise in nationales Recht umgesetzt und nicht angegeben, wann der Rest folgen soll - trotz mehrerer Mahnungen der Kommission.

Kommen die Länder der nun an sie ergangenen Mahnung der Kommission nicht nach, kann nach Ablauf der Frist ein Zwangsgeld verhängt werden.

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