Der Weltpharmaverband IFPMA und der deutsche Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) unterstützen die Ziele der Biodiversitätskonvention, was sich in den Leitlinien für IFPMA-Mitgliedsunternehmen über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Ausgleich von Vorteilen aus ihrer Nutzung ausdrückt. Dies betonten beide Verbände heute anlässlich der 9. Vertragsstaatenkonferenz 2008 der Konvention über die biologische Vielfalt (COP 9) vom 19. bis 30. Mai in Bonn. Für die pharmazeutische Industrie ist ein geregelter Zugang zu natürlichen Ressourcen wichtig, da in ihnen zum Teil Substanzen zu finden sind, aus denen sich möglicherweise Arzneimittel entwickeln lassen.

Dazu sagte IFPMA-Generaldirektor Dr. Harvey Bale: "Die forschende Arzneimittelindustrie ist bestens mit dem Prinzip vertraut, dass der Eigentümer einer Ressource im Rahmen eines rechtlich durchsetzbaren Vertrags entlohnt wird; so ist als Gegenleistung für die Nutzung einer patentierten Erfindung zu bestimmten Zwecken eine Lizenzgebühr zu zahlen. Ebenso schreiben unsere Leitlinien vor, dass ein Unternehmen, das genetische Ressourcen erwirbt, einen Vertrag mit dem Ursprungsland abschließen muss. In ihm muss geregelt sein, welcher Verwendung das Material zugeführt werden darf und wie mögliche Vorteile aus seiner genehmigten Verwendung gerecht ausgeglichen werden sollen. Klare Einzelverträge sind hier die einfachste und verlässlichste Methode, die Ziele der Biodiversitätskonvention zu erreichen, etwa die Förderung eines gerechten und nachhaltigen Gebrauchs genetischer Ressourcen."

{loadposition position-10}


Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des VFA, betonte: "Unsere Mitgliedsunternehmen müssen Hunderte Millionen Dollar aufwenden, um aus Substanzen natürlichen Ursprungs - etwa aus Bakterien, Pilzen, Pflanzen oder Tieren - sichere, wirksame und zugelassene Arzneimitteln zu machen. Nur aus sehr wenigen der Substanzen werden tatsächlich Arzneimittel; die Entwicklung der anderen muss aufgrund mangelnder Wirksamkeit, problematischer Nebenwirkungen oder Produktionsproblemen vorzeitig eingestellt werden. Ehe Unternehmen bereit sind, in eine solche mit hohem wirtschaftlichen Risiko behaftete Entwicklung zu investieren, müssen die Eigentumsrechte bei den betreffenden Ressourcen vollständig geklärt sein. Wir appellieren daher an die Regierungen der Länder, die über genetische Ressourcen verfügen, transparente und praktikable Verfahren zur Feststellung der Eigentumsrechte zu implementieren, die auch einen gerechten Vorteilsausgleich für alle Beteiligten gewährleisten - auch die, die über besonderes Wissen über die praktische Nutzung der Ressourcen verfügen. Denn dies ist eine Grundvoraussetzung für wirksame vertragliche Vereinbarungen und somit für das Erreichen der Ziele der Biodiversitätskonvention."

Bewertung: 5 / 5

Stern aktivStern aktivStern aktivStern aktivStern aktiv