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Bereits 2005 hat das BfR in einem Positionspapier zur Analytik mariner Biotoxine empfohlen, dass Lebensmittelproben mit chemisch-analytischen Methoden untersucht werden sollen. Das BfR hält den Maus-Bioassay als Referenzmethode für unzureichend, weil sich mit dieser Methode nicht sicher bestimmen lässt, ob marine Biotoxine in Muscheln enthalten sind und ob die gesetzlichen Höchstmengen eingehalten werden. Chemisch-analytische Methoden sind geeignete Alternativen, mit denen der gesundheitliche Verbraucherschutz besser gesichert werden kann. Außerdem sind sie aus Gründen des Tierschutzes dem Maus-Bioassay vorzuziehen. Die BfR-Position wird in einer Serie von Stellungnahmen der EFSA bestätigt.

Das Nationale Referenzlabor zur Überwachung von marinen Biotoxinen im BfR verfolgt seit Jahren die Weiterentwicklung der chemisch-analytischen Methoden. In Kooperation mit den Überwachungsbehörden, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und mit internationaler Beteiligung wird zurzeit ein Nachweisverfahren standardisiert. Die Standardisierung ist die Voraussetzung dafür, dass das Nachweisverfahren als Referenzmethode in der EU anerkannt wird.

Das BfR wird den Ersatz der Tiermethode durch chemisch-analytische Methoden zum Nachweis von marinen Biotoxinen in Muscheln weiterhin mit Nachdruck verfolgen. Der Ersatz des Maus-Bioassays wäre sowohl für den gesundheitlichen Verbraucherschutz als auch für den Tierschutz ein Fortschritt.

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