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In jüngster Zeit wird von Herstellern von verbrauchernahen Produkten zunehmend Silber auch in Form von Nanopartikeln eingesetzt. Unter Nanopartikeln werden Teilchen mit einem Durchmesser kleiner als 100 Nanometern verstanden. Nanopartikel haben andere physikalische Eigenschaften als größere Teilchen des gleichen Stoffes. Diese besonderen Eigenschaften machen sie für unterschiedliche Einsatzbereiche interessant. Dabei ist nicht abschließend geklärt, ob sich ihre toxikologischen Eigenschaften ändern und sie möglicherweise zum Gesundheitsrisiko für Verbraucher werden können.

Das BfR sieht Forschungsbedarf zur Klärung grundlegender Fragen im Zusammenhang mit der Verwendung von nanoskaligem Silber als antimikrobiell wirkendes Material: In welchem Maße kommen Verbraucher mit den nanoskaligen Silberteilchen in Kontakt? Was bewirkt Nanosilber im Menschen, und wie groß ist die Gefahr der Resistenzentwicklung?

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Auf die Verwendung von nanoskaligem Silber in verbrauchernahen Produkten empfiehlt das BfR bis zum Vorliegen einer abschließenden Sicherheitsbewertung ganz zu verzichten. In Lebensmitteln sind nanoskalige Zusatzstoffe ohnehin zulassungspflichtig. Nanosilber ist in Lebensmitteln nicht zugelassen. Dies begrüßt das BfR vor dem Hintergrund der offenen Fragen zur Risikoeinschätzung.Das BfR hat eine Stellungnahme zum Thema veröffentlicht, die auf der Homepage www.bfr.bund.de einsehbar ist.

Dokumente

 

-BfR rät von Nanosilber in Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs ab (Stellungnahme Nr. 024/2010 des BfR vom 28.12.2009) (PDF-Datei, 82.1 KB)

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