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In den vergangenen Jahren stieg das Interesse, neue Pflanzen in Lebensmitteln, insbesondere in Nahrungsergänzungsmitteln zu verwenden, und alte Kulturpflanzen wurden neu entdeckt. Diesen Pflanzen werden oft Wirkungen zugesprochen, die mit dem Gehalt an sekundären Pflanzeninhaltsstoffen begründet werden. Abhängig von der Menge und den Begleitstoffen in Extrakten und Zubereitungen können diese Stoffe aber auch toxisch wirken.

„In vielen Fällen werden Pflanzen und pflanzliche Zubereitungen in Lebensmitteln vor der Vermarktung behördlicherseits nicht auf gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft“ sagt BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. Das BfR hat gesundheitliche Bewertungen ausgewählter Pflanzen und pflanzlicher Zubereitungen in einem Wissenschaftsheft zusammengefasst. Insbesondere wurden Pflanzen betrachtet, von denen bei der Verwendung als Lebensmittel Risiken ausgehen könnten. Das Wissenschaftsheft soll unter anderem den Behörden der Lebensmittelüberwachung als Grundlage für die Begutachtung von Lebensmitteln hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Unbedenklichkeit dienen.

Viele Menschen sehen pflanzliche Produkte in der Regel als „natürlich“ und „gesund“ an. Ob mit diesen Produkten ein gesundheitliches Risiko verbunden sein könnte, ist jedoch nicht immer bekannt. Ein Zulassungsverfahren, das eine gesundheitliche Bewertung einschließt, gibt es in der Europäischen Union lediglich für Lebensmittel, die als neuartige Lebensmittel eingestuft sind oder aus gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden.

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