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Eine Verpflichtung, Doppelzimmer in Einzelzimmer umzuwandeln, zwingt Bestandseinrichtungen zu erheblichen finanziellen Investitionen. Diese sind für die Einrichtungen nur über steigende Heimentgelte im Bereich der Investitionskosten umzusetzen. Tritt also die Einzelzimmerregelung in Kraft, stellt sie insbesondere für bereits bestehende kleinere

Einrichtungen eine Existenzbedrohung dar. Durch die Umlage der Umbaumaßnahmen in die Investitionskosten steigen die Heimentgelte massiv – und damit auch die Belegungsprobleme. Kurz gesagt: Die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb verschlechtern sich. Das Personal in kleinen Einrichtungen reduziert sich auf Grund sinkender Bewohnerzahlen unter Umständen auf nicht mehr handhabbare Stellenanteile, und Belegungsschwankungen schlagen sich überproportional nieder.

Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Einzelzimmerregelung schlicht als eine Bedrohung der kleingliedrigen Versorgung vor Ort. Das kann nicht Ziel der Landesheimbauverordnung sein. Wir fordern das Sozialministerium dringend zu Änderungen und Überarbeitungen auf.“

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