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Auch durch das aktuelle, dem Verbraucher kaum bekannte, Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VStG) sind deutliche Änderungen für die Geschäftsmodelle von niedergelassenen Ärzten und den über 1.700 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu erwarten. Aber auch neue Angebote für den Verbraucher sind, durch die Zusammenarbeit von Krankenkassen mit Leistungs- und Serviceanbietern aus dem Zweiten Gesundheitsmarkt, über nunmehr zulässige Satzungsleistungen, vermehrt zu erwarten.

Häufig gehen in der öffentlichen Wahrnehmung die zahlreichen Konzern- und Kettenbildungen auch in den häufig unterschätzten Bereichen wie Heil- und Hilfsmittel, Prävention, Fitness, Sport, Wellness, branchennaher Handel sowie den Service- und Zulieferunternehmen, unter. Diese Entwicklungen ermöglichen erst den Kostenträgern, aber auch den Leistungs- und Serviceanbietern untereinander, entsprechende (Kooperations-)Verträge mit solchen marktrelevanten Partnern abzuschließen.

Auch die Themen Filialisierung und Franchising werden zur alltäglichen Erscheinungsformen. Einzig im Bereich der Apotheken ist es durch - wie man seit einigen Tagen weiß, offensichtlich unsaubere - „Lobbyarbeit“ teilweise gelungen, den Zug in Richtung kostengünstigere (Logistik-)Strukturen z.B. mit Hilfe von Versandapotheken zu stoppen. Immerhin ist in den letzten zehn Jahren zumindest der Anteil der Apotheken im Mehrbesitz erheblich gestiegen: So war 2004 nur jede 34. Apotheke eine Filialapotheke, im Jahr 2011 dagegen bereits jede 6. Apotheke.

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