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Die Bundesregierung weist die Kritik des Bundesrates am Gesetzentwurf zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung im Wesentlichen zurück, will aber einzelne Änderungsvorschläge prüfen. In ihrer als Unterrichtung vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates lehnt die Regierung einen zentralen Vorschlag der Länder zum Abbau von ärztlicher Überversorgung vor allem in Großstädten ab.

Dem Votum der Länder zufolge sollen Arztsitze in überversorgten Gebieten nur noch befristet vergeben werden. Die Regierung hält ein solches Instrument für „nicht erforderlich“. Mit dem geplanten Vorkaufsrecht der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) stehe „künftig ein wirksames Instrument zum Abbau der Überversorgung zur Verfügung“, heißt es in der Gegenäußerung.

Nach dem Gesetzentwurf der Regierung sollen die KVen das Recht erhalten, frei werdende Praxen selbst aufzukaufen, um diese vom Markt zu nehmen. Dazu soll ihnen auch ein Vorverkaufsrecht eingeräumt werden, wenn in überversorgten Gebieten die Nachbesetzung einer Praxis ansteht. Als überversorgt gilt ein Gebiet, in denen das jeweilige Plansoll für eine Facharztgruppe um mehr als zehn Prozent überschritten wird. Den KVen gehören jene Ärzte und Psychotherapeuten an, die zur ambulanten Behandlung von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind. Eine wesentliche Aufgabe der KVen ist es, die ärztliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

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