Zum Beschluss über den Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mit der neuen Verordnung setzt die Bundesregierung die EU Arbeitsschutz-Richtlinien zu Vibrationen und Lärm sowie das ILO-Übereinkommen Nr. 148 zu Lärm in nationales Recht um.

Mit der neuen Verordnung begegnet die Bundesregierung einer der häufigsten Berufskrankheiten. Lärmschwerhörigkeit steht seit langem an der Spitze der Berufskrankheiten und belastet erheblich die Kassen der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Jahr 2004 gab es allein bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften 42.000 lärmbedingte Rentenfälle, für die 162 Mio. Euro aufgebracht werden mussten. In einem Jahr wurden 6.000 neue Fälle gemeldet. Für die Betroffenen bedeutet das erhebliche Einschränkungen in allen Lebensbereichen. Ähnliches gilt auch für Schädigungen durch Vibrationen. Die Muskel/Skelett-Erkrankungen, neurologischen Störungen und Gefäßerkrankungen sind mit einem erheblichen Verlust an Lebensqualität und hohen Krankheitskosten verbunden.

Die Verordnung soll sowohl zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten als auch zur Kostensenkung bei den sozialen Sicherungssystemen beitragen.

Die Umsetzung der Richtlinien folgt inhaltlich im wesentlichen den Vorgaben der europäischen Richtlinien, jedoch in einer rechtlich und fachlich den nationalen Erfordernissen angepassten Form. Der beschlossene Entwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

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