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Foto: PhotoCase.deDeutschland und die Schweiz haben die letzten Hindernisse, die einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung noch im Wege standen, ausgeräumt.

Dies ist das Ergebnis eines Treffens der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit, Marion Caspers-Merk, mit dem Direktor des Bundesamtes für Gesundheit, Thomas Zeltner, heute in Bern.

Caspers-Merk kündigte an, dass die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung vornehmen werde, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Feld der Gesundheitsversorgung zu erleichtern (Änderung der Paragraphen 140e und 13 (Absatz 4 und 5) im SGB V).

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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können dann Leistungserbringer in der Schweiz ebenso in Anspruch nehmen wie heute schon in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Schweiz würde damit rechtlich insoweit den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den drei Unterzeichnerstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Lichtenstein) gleichgestellt.

Darüber hinaus werden deutsche Krankenkassen künftig zur Versorgung ihrer Versicherten Verträge mit schweizerischen Leistungserbringern abschließen können.

Die Schweiz wird im Gegenzug das Territorialprinzip in ihrem Krankenversicherungsrecht lockern. Eine Änderung in der Krankenversicherungsverordnung soll das eidgenössische Department des Innern ermächtigen, zeitlich beschränkte Projekte zu bewilligen, die die Übernahme gewisser im Ausland erbrachter medizinischer Leistungen durch die Krankenkassen vorsehen.


Caspers-Merk: "Wir sind heute einen bedeutenden Schritt in der medizinischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Schweiz voran gekommen. Ich freue mich, dass damit die Schweiz in nicht all zu langer Zeit allen ihren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Möglichkeiten einer grenzüberschreitenden Behandlung in Deutschland ermöglicht und Deutsche ebenso wie innerhalb der Europäischen Union Gesundheitsleistungen in der Schweiz in Anspruch nehmen können. Denn auch wenn die Schweiz nicht zu den EU-Mitgliedstaaten zählt, so ist sie für uns ein guter europäischer Nachbar und wichtiger Gesprächspartner."

Ein weiterer Schwerpunkt des Gespräches zwischen der Parlamentarischen Staatssekretärin und dem Direktor des Bundesamtes für Gesundheit war das auf drei Jahre angelegte Pilotprojekt zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zwischen den Kantonen Basel Land und Stadt und dem Landkreis Lörrach (BaWü).

Das Projekt sieht vor, dass Patientinnen und Patienten beidseits der Grenze in klar definierten Fällen medizinische Leistungen der Nachbarregion in Anspruch nehmen können. Nachdem nun beide Länder die entsprechenden Gesetzesänderungen durchführen werden, steht einem Start des Projektes, am 1. Juli 2006, nichts mehr im Wege.

 

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