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Foto: photocase.comDie Vereinbarung zur Medikamentenlieferung zwischen der Versandapotheke "Zur Rose" aus Sachsen-Anhalt, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und dem Gesundheitsnetz Viersen ist illegal. Diese Auffassung vertreten die Apothekerkammer Nordrhein und der Apothekerverband Nordrhein e.V. in Düsseldorf.

Wie die beiden Institutionen am Montag in Düsseldorf mitteilten, handelt es sich um einen rechtswidrigen Vertrag. Entsprechende juristische Schritte seien bereits eingeleitet worden. Eingeschaltet worden sei unter anderem die Wettbewerbszentrale, das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde der KV Nordrhein, die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt sowie die Ärztekammer Nordrhein.

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Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, erklärte: "Wir haben die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein mehrfach im Vorfeld darauf hingewiesen, dass eine solche Vereinbarung rechtswidrig ist. Es ist der Versuch, besseren Wissens gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Diese bestehenden Gesetzesvorschriften dienen dem Schutz der Patienten."


Das Ärztenetz Viersen habe im Vorfeld Verhandlungen mit den ortsansässigen Apotheken strikt abgelehnt, sagte der Vorsitzende des Apothekerverbandes Nordrhein Thomas Preis. Das Argument, die Ärzte bekämen durch Einschaltung einer Versandapotheke erstmalig eine sichere Datentransparenz sei "an den Haaren herbeigezogen".

Denn nur in Kooperation mit der Apotheke vor Ort und angeschlossenen Rechenzentren sei es auch unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen möglich, die budgetrelevanten Arzneimittelverordnungen zeitnah zu analysieren. Bewusst verschwiegen werde, dass den Arztpraxen für jeden vermittelten Patient eine Geldprämie gezahlt wird. Kammer und Verband sind der Auffassung, dass diese Handhabung ärzterechtlich höchst bedenklich sei.

Außerdem könnte die Umsetzung dieses ominösen Vertrages auch für den Arzt negative rechtliche Konsequenzen haben. Die Apotheker im Kreis Viersen rechnen mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen und möglicherweise einem "Apothekensterben".

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