Trotz des jüngsten "Kittelurteils" des
Bundesgerichtshofs (BGH) bleiben zahlreiche Restriktionen in der Werbung für
Ärzte und Krankenhäuser bestehen. Darauf hat die Vorsitzende des Vereins der
Medizinrechtsanwälte, Dr. Britta Specht, Lübeck, hingewiesen. Der BGH hat
vorgegeben, Ärzten nicht mehr grundsätzlich zu verbieten, sich auf Fotos für
Werbezwecke im weißen Kittel zu zeigen.
Die B. Braun Melsungen AG hat heute den Geschäftsbericht 2007 vorgelegt. "Die B. Braun-Gruppe hat sich im vergangenen Jahr weiter gut entwickelt. Im Geschäftsbericht zeigen wir an ausgewählten Beispielen, wie B. Braun zusammen mit den Anwendern "Wege bereitet" und "Fortschritt schafft", sagte Prof. Dr. h. c. Ludwig Georg Braun auf der Bilanzpressekonferenz in der Konzernzentrale in Melsungen.
Am Donnerstag, den 1. Mai 2008 in München ist
es soweit: Der VDOE gründet im Rahmen der 43.
Jahrestagung der Deutschen-Diabetes-Gesellschaft sein fünftes Netzwerk, das VDOE-Diabetes-Netzwerk.
Wir wollen damit alle Oecotrophologen und Ernährungswissenschaftler vernetzen,
die im Bereich Diabetesprävention, -beratung oder -therapie tätig sind.
TÜV
Rheinland bietet ab sofort eine neutrale Beratung zur Bewertung, Steuerung und
dem Controlling von Arzneimittelleistungen an. Die neue Dienstleistung eines
umfassenden Arzneimittelmanagements richtet sich an Gesetzliche und Private
Krankenkassen sowie Leistungserbringer im Gesundheitswesen und ihre Verbände.
Der BVMed informiert in seiner soeben erschienenen zweiten Ausgabe des Informationsservices „MedTech ambulant“ über die Erstattungsmöglichkeiten von Medizinprodukten in der GKV. Dabei geht es um die Themen Praxisbedarf (EBM-Ziffer), leistungsbezogene Sachkostenpauschalen (EBM/Kapitel 40), gesonderte Sachkostenabrechnung, Sprechstundenbedarf und patientenbezogene Verordnungen (Einzelverordnungen für Hilfsmittel, Verbandmittel, etc.).
In seiner
vierten Ausgabe untersucht der Krankenhaus Rating Report erstmals den
Zusammenhang zwischen Qualität medizinischer Dienstleistungen und
Wirtschaftlichkeit des Krankenhausbetriebs. Das Ergebnis:
Wirtschaftlichkeit wird nicht auf Kosten der Qualität erreicht. Es
scheint sogar eine Verbindung zwischen Unwirtschaftlichkeit und
Qualitätsproblemen zu geben.
Die gesetzliche Pflicht der Krankenkassenkassen, die Höhe der
jährlichen Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder im Bundesanzeiger und in
ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen (§ 35a Abs. 6 Satz 2 SGB
IV), ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Mit dieser
Begründung hat die 1. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde mehrerer
Vorstandsmitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung, die sich
gegen die Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen wandten, nicht zur
Entscheidung angenommen.
Früher
waren sie die Götter in Weiß - heute ist ihr Ruf angeschlagen und viele
fürchten um ihre Zukunft. Die Ärzte durchleben wie kaum eine andere
Berufsgruppe derzeit eine Struktur- und Identitätskrise. Manche haben bereits
erkannt, dass der Wandel längst begonnen hat - und dass der genügsame Patient
immer mehr zum anspruchsvollen Kunden wird.
Das in den Testregionen Wolfsburg
und Ingolstadt bereits erfolgreich eingesetzte ValiPro-Verfahren ermöglicht
grundsätzlich die einfache und sichere Aufnahme eines biometrischen Fotos und
die Erfassung der zugehörigen administrativen Daten durch einen geschulten
Mitarbeiter.
Agfa HealthCare, der eHealth-Spezialist
InterComponentWare (ICW) und Sun Microsystems haben auf der HIMSS08 die Open
eHealth Foundation gegründet. Die Open eHealth Foundation ist eine bisher
einzigartige Open Source Initiative für den Gesundheits-IT-Bereich. Sie wird Software-
Komponenten unter einer Open Source Lizenz anbieten, die den Austausch
medizinischer Informationen auf Basis offener Standards ermöglichen.
Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) testet bereits die
Online-Fähigkeit der elektronischen Gesundheitskarte. Das gab die
viertgrößte bundesweit agierende gesetzliche Kasse im Rahmen der
CeBIT in Hannover bekannt. Mittels online- statt nur offlinefähiger
Gesundheitskarten prüft die KKH das Auslesen der
Versichertenstammdaten, das elektronische Rezept (papierlose
Verordnung) sowie das ebenfalls wichtige Speichern von Notfalldaten.
Dies geschieht mit ausdrücklicher Zustimmung und unter aktiver
Beteiligung von KKH-Versicherten.