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  • Hat er eine entsprechende Ausbildung absolviert?
    Immer häufiger liest man, dass eine solche ja gar nicht gesetzlich vorgeschrieben sei. Einerseits stimmt das sogar. Andererseits sieht die Wirklichkeit jedoch so aus, dass das Gros qualifizierter Heilpraktiker durchaus eine adäquate mehrjährige Ausbildung mit schulmedizinischen Inhalten absolviert hat. Anders ist die Überprüfung beim Gesundheitsamt, bei der häufig bis zu 80 Prozent der Probanden durchfallen, schließlich kaum zu bestehen.
  • Verfügt der Heilpraktiker neben dieser zum Bestehen der Prüfung notwendigen Ausbildung über zusätzliche Qualifikationen auf naturheilkundlichem Gebiet?
    Anders als von vielen Laien angenommen, wird in der amtlichen Überprüfung nämlich nahezu ausschließlich schulmedizinisches Wissen abgefragt. Das spätere Heilpraktiker-Fachgebiet sind jedoch naturheilkundliche Diagnose- und Therapiemethoden. Im Gegensatz zum Arzt, dessen Fachgebiet sich nicht an den Diagnose- und Therapiemethoden, sondern eher an bestimmten Körperbereichen festmacht (HNO, Orthopäde, innere Medizin usw.).
  • Welche Diagnose- und Therapieverfahren bietet er an?
    Zumindest grundsätzlich sollten die jeweiligen Methoden auch zu Ihnen passen. Beispiel: Arbeitet ein Heilpraktiker überwiegend spirituell, dürfte er wohl kaum zu einem rein faktenorientierten Menschen passen.
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