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 AOK und BKK Landesverband Bayern bieten den Apotheken Verträge zur Versorgung mit Bandagen und konfektionierten Orthesen an. Bisher waren Hilfsmittel mit einem Anteil von rund 4 Prozent am Apothekenmarkt für die meisten Apotheken lediglich ein Randsortiment. Das wollen AOK und BKK Landesverband Bayern in Zukunft ändern.

Bisher waren Hilfsmittel mit einem Anteil von rund 4 Prozent am Apothekenmarkt für die meisten Apotheken lediglich ein Randsortiment. Das wollen AOK und BKK Landesverband Bayern in Zukunft ändern.

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Seit November 2009 ist ein eigens für Apotheken entworfener Beitrittsvertrag nach § 127 Abs. 2 SGB V veröffentlicht, mit dem sich die fast 3.000 bayerischen Apotheken ab Januar 2010 mit minimalen Aufwand an dem lukrativen Hilfsmittelmarkt der Bandagen und konfektionierten Orthesen beteiligen können.

Erstmals bieten die Krankenkassen Beitrittsverträge für die Berufsgruppen Kaufleute des Sanitätsfachhandels, Orthopädieschuhtechniker und Apotheker mit sehr unterschiedlichen Vertragsinhalten an. Die personellen und fachlichen Anforderungen, um diesen Verträgen als Apotheker beizutreten, unterscheiden sich erheblich von den Voraussetzungen für Sanitätshäuser und Orthopädieschuhtechniker.


 

Das Sanitätshaus muss einen Meister oder Orthopädieschuhtechniker mit einer berufspraktischen Erfahrungszeit von mindestens zwei Berufsjahren nach der abgeschlossenen Ausbildung nachweisen. Zudem ist der fachliche Leiter Medizinprodukteberater.

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Beim Apotheker reicht die Teilnahme des Fachpersonals an Fortbildungsveranstaltungen für den Bereich der Bandagen und konfektionierten Orthesen. Die Zertifikate für die Fortbildung können selbstverständlich vom Bayerischen Apothekerverband ausgestellt werden. Bei diesen Fortbildungen werden so wichtige Ausbildungsinhalte wie medizinische Grundkenntnisse,Produktübersichten oder Anwendetechniken vermittelt.

„Es ist offensichtlich, dass AOK und BKK Patienten zukünftig mit Bandagen und konfektionierter Orthopädietechnik in bayerischen Apotheken versorgt werden sollen“, sagt Thomas Bade,Geschäftsführer der Salenus GmbH.

Allein die Anzahl der Apotheken in ländlichen Regionen und kleinen Städten lassen dem Sanitätshaus oder Orthopädieschuhtechniker keine Chance mehr. Zumal die Krankenkassen ab Januar 2010 neben den Verordnungen zugelassener Vertragsärzte auch nicht förmliche ärztliche Bescheinigungen durch zugelassene stationäre oder teilstationäre Einrichtungen akzeptieren.


 

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Dies ist eine Steilvorlage für alle Krankenhausapotheken und der Markt wird sehr schnell reagieren und sich entsprechend verändern. Generös zeigen sich die Krankenkassen auch beim Nachweis von Qualitätsmanagement Systemen. Dem Apotheker reicht das QMS der Landesapothekerkammer. Sollte ein Zertifikat nicht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen, wird eine großzügige Übergangsfrist von 18 Monaten ab Beitritt zum Vertrag gewährt.

Wenn Orthopädieschuhtechniker oder Kaufleute des Sanitätsfachhandels noch kein zertifiziertes Qualitätsmanagement System nachweisen können, wird ihnen von den Krankenkassen lediglich eine Frist von 6 Monaten ab Vertragsbeginn gewährt.

Die Präsenz des fachlichen Leiters im Sanitätshaus ist bei allen Versorgungsschritten, der Auswahl, Erprobung und Abgabe sowie bei Reparaturen sicherzustellen. In den Apotheken reicht das fortgebildete Personal aus. Obwohl Apotheker eigentlich keine Maßanfertigungen durchführen dürfen, sind aber Maßanfertigungen im ersten halben Jahr nach Abgabe an den Versicherten mindestens einmal auf Passgenauigkeit und Sitz auch durch den Apotheker zu kontrollieren.

Schlüssig sind die Vertragswerke nicht und Juristen bereiten sich wahrscheinlich schon darauf vor, die unterschiedlichen Berufsausübungsregeln in den Verträgen der öffentlichen Auftraggeber vor die Gerichte zu bringen.


 

Immerhin werden sowohl bei Apothekern als auch bei den Kaufleuten des Sanitätsfachhandels oder Orthopädieschuhtechnik Unternehmen empfindliche Vertragsstrafen bei Nichterfüllung der fachlichen oder personellen Voraussetzungen verhängt.

Bei kleinen Orthopädieschuhtechnik Unternehmen kann schon die Urlaubszeit des fachlichen Leiters zum ernsten Problem werden, während Apotheken in Urlaubszeiten sicherlich ausreichend fortgebildetes Personal nachweisen können.

 „Wenn etablierten Sanitätshäusern Umsätze der sogenannten Schachtelorthopädie in Bayern wegbrechen, bleiben ihnen nur Sonderanfertigungen und individuell gefertigte Orthopädietechnik,“ führt Thomas Bade weiter aus. Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR)hat erst kürzlich einen Leitfaden entwickelt, wie die zukünftige Hilfsmittelversorgung zu verbessern ist.


Wesentliche Inhalte aus dem DVfR Papier sollten umgehend von Sanitätshäusern sowie Orthopädietechnik Unternehmen als nachhaltige und zukunftsweisende Unternehmensstrategie in die Praxis umgesetzt werden. Nähere Informationen zum AOK Vertrag und DVfR Papier unter: www.versorgungsmanagement.eu


Pressekontakt:

Thomas Bade

Salenus GmbH

Kirchenstr. 6

90762 Fürth

Tel: 0911 74 90 115

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.salenus.de

www.versorgungsmanagement.eu

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