Seiten

 

{loadposition position-12}

Dies ist eine Steilvorlage für alle Krankenhausapotheken und der Markt wird sehr schnell reagieren und sich entsprechend verändern. Generös zeigen sich die Krankenkassen auch beim Nachweis von Qualitätsmanagement Systemen. Dem Apotheker reicht das QMS der Landesapothekerkammer. Sollte ein Zertifikat nicht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen, wird eine großzügige Übergangsfrist von 18 Monaten ab Beitritt zum Vertrag gewährt.

Wenn Orthopädieschuhtechniker oder Kaufleute des Sanitätsfachhandels noch kein zertifiziertes Qualitätsmanagement System nachweisen können, wird ihnen von den Krankenkassen lediglich eine Frist von 6 Monaten ab Vertragsbeginn gewährt.

Die Präsenz des fachlichen Leiters im Sanitätshaus ist bei allen Versorgungsschritten, der Auswahl, Erprobung und Abgabe sowie bei Reparaturen sicherzustellen. In den Apotheken reicht das fortgebildete Personal aus. Obwohl Apotheker eigentlich keine Maßanfertigungen durchführen dürfen, sind aber Maßanfertigungen im ersten halben Jahr nach Abgabe an den Versicherten mindestens einmal auf Passgenauigkeit und Sitz auch durch den Apotheker zu kontrollieren.

Schlüssig sind die Vertragswerke nicht und Juristen bereiten sich wahrscheinlich schon darauf vor, die unterschiedlichen Berufsausübungsregeln in den Verträgen der öffentlichen Auftraggeber vor die Gerichte zu bringen.

Stern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktivStern inaktiv