Durch das Alterseinkünftegesetz sind 2005 die steuerpflichtigen
Ertragsanteile der gesetzlichen Rente auf mindestens 50 Prozent
angehoben worden. Das ist der Teil der Rente, den der Rentner aus
unversteuerten Beitragszahlungen oder als fiktive Kapitalerträge
erhält. Denn jedes Einkommen soll genau einmal besteuert werden. Das
war bei der Rente zuvor nicht so.
Im Berufsleben durften früher die Beiträge weitestgehend abgesetzt werden und im Alter waren die Auszahlungen ebenfalls steuerfrei. Das Bundesverfassungsgericht hatte dies beanstandet, weil Pensionen schon immer steuerpflichtig waren.
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