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In der hier zugrundeliegenden Basisvariante der Modellrechnung ist unterstellt, dass die altersspezifischen Pflegequoten in der Zukunft identisch mit denen von heute sind. Geht man hingegen davon aus, dass sich das Pflegerisiko entsprechend der steigenden Lebenserwartung in ein höheres Alter verschiebt, würde die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen in diesem Modell etwas weniger stark auf 3,0 Millionen im Jahr 2030 ansteigen (2050: 3,8 Millionen).

Die modellmäßig berechneten Ergebnisse sind keine Prognosen, sondern zeigen lediglich, welche Folgen sich allein durch die demografische Entwicklung für die Zahl an Pflegebedürftigen ergeben können. Grundlagen dieser Modellrechnungen sind aus der gegenwärtigen Situation und den bestehenden institutionellen Rahmenbedingungen abgeleitete Annahmen zur Pflegebedürftigkeit nach Alter und Geschlecht sowie die Ergebnisse der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung nach der Variante zur Untergrenze der "mittleren" Bevölkerung.

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