Gesundheitspolitik

Foto: pixelquelle.deDas Sozialgericht Berlin untersagt der AOK Nord Ost vorläufig, willkürlich sortierte Pflegenoten zu veröffentlichen. In dem Beschluss wird die Form der Darstellung mittels Sortierfunktion als „eigenständige Wertung“ und „eindeutig nicht vereinbart“ bezeichnet. Das Sozialgericht folgt damit in einem zentralen Punkt der Argumentation der betroffenen Berliner Pflege­einrichtung und des VDAB (Verband Deutscher Alten und Behindertenhilfe e.V.), die gemeinsam Klage erhoben hatten.

Foto: aboutpixel.deIm Dezember 2009 waren in Deutschland 2,34 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 322 000 Personen beziehungsweise 16,0% mehr als bei der ersten Durchführung der Erhebung im Jahr 1999. Im Vergleich zur letzten Bestandsaufnahme im Dezember 2007 stieg die Zahl der Pflegebedürftigen um rund 91 000 Personen oder 4,1%. Die Mehrheit (67%) der Pflegebedürftigen war weiblich. Insgesamt 83% der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter, rund ein Drittel (35%) war über 85 Jahre alt.

foto: photocase.comIn eine aufwändige Studie werden viele Tausend Patienten eingeschlossen, unzählige Arbeitsstunden werden auf Entwicklung und Test des Wirkstoffs verwendet, um ihn zur Zulassung zu bringen – und dann ergibt eine behördliche Inspektion Fehler, welche die Validität der Daten in Frage stellt. Die gesamte Studie wird nicht anerkannt. Ein worst case-Szenario, doch kritische Mängel bei klinischen Studien treten immer wieder auf.

Ende des vergangenen Jahres lief die insgesamt zehnjährige Modellphase für eine unabhängige Patientenberatung aus. Nach einer europaweiten Ausschreibung hat nun diese Woche der GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung entschieden, dass die Bietergemeinschaft aus Sozialverband VdK Deutschland e. V., Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und dem Verbund unabhängige Patientenberatung e. V. (kurz: SVV) den Zuschlag erhält. Der Vertrag wurde heute in Berlin unterschrieben.

Bildgebende Diagnoseverfahren kommen in der Medizin breit zum Einsatz. Laut aktuellem Barmer GEK Arztreport erhielten im Jahr 2009 rund 6 Prozent der deutschen Bevölkerung bzw. 4,88 Millionen Personen mindestens eine Computertomographie (CT) und 7,2 Prozent bzw. 5,89 Millionen Personen mindestens eine Magnetresonanztomographie (MRT), auch bekannt als Kernspintomographie. Allein 2009 kamen auf 1000 Einwohner 114 CT-Untersuchungen und 97 MRT-Untersuchungen.

Die Ausgaben für Arzneimittel und (Test-) Diagnostika, jedoch ohne Impfstoffe, belaufen sich für den gesamten GKV-Markt (GKV: Gesetzliche Krankenversicherung) 2010 auf 28,3 Mrd. Euro zu Apothekenverkaufspreisen (AVP). Hierbei sind die von pharmazeutischen Herstellern zu leistenden Zwangsrabatte bereits ebenso berücksichtigt wie die Nachlässe, welche die Apotheken den Krankenkassen zu gewähren haben. Unberücksichtigt bleiben hingegen Einsparungen aus Rabattverträgen, da diese nicht zeitnah veröffentlicht werden.

Das Great Place to Work® Institut Deutschland hat am Donnerstagabend in Berlin in Kooperation mit der "Initiative Neue Qualität der Arbeit" (INQA), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) die Gewinner des diesjährigen Wettbewerbs "Beste Arbeitgeber im Gesundheitswesen 2011" ausgezeichnet. Dabei ging es um die Qualität und Mitarbeiterorientierung von Kliniken sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen als Arbeitgeber:

Foto: aboutpixel.deIm Jahr 2009 wurden rund 26 400 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 10 und 20 Jahren aufgrund akuten Alkoholmissbrauchs stationär im Krankenhaus behandelt. Das ist ein Anstieg von 2,8% gegenüber 2008. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist die Zahl sogar um 178% gestiegen; damals wurden rund 9 500 junge Patientinnen und Patienten mit der Diagnose "akute Alkoholintoxikation" stationär behandelt.

Die aktuellen Kriterien zur Erlangung von Pflegetransparenz helfen dem Verbraucher nicht. Es ist wissenschaftlich belegt, dass sie keine Aussage über die Qualität eines Pflegeheimes treffen. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) und der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP) weisen Vorwürfe weit von sich, sie hätten die Verhandlungen um eine Neugestaltung der Pflegetransparenzkriterien blockiert und damit zum Scheitern gebracht.

Zu dem BSG-Urteil vom 18.01.2011 über die Zahlungspflicht der Jobcenter für privat versicherte ALG-II-Empfänger erklärt die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Dr. Doris Pfeiffer: "Nachdem das Bundessozialgericht der privaten Krankenversicherung deutlich höhere Zahlungen aus den Jobcentern verschafft hat, muss der Betrag für die gesetzlich versicherten ALG-II-Empfänger selbstverständlich auch angepasst werden.